Allgemeine Verkaufsbedingungen der Industrieautomatisierungsgesellschaft m.b.H.

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1./  Die folgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2./  Unsere Kunden sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

3./  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Verkaufsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

1./  Unsere Angebote sind ausschließlich dann bindend und gültig, wenn diese direkt von uns schriftlich auf Firmenpapier erfolgen. Unsere Handelsvertreter sind weder berechtigt noch bevollmächtigt, für uns rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Technische sowie sonstige Änderungen unserer Angebote bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2./  Mit der Bestellung erklärt unser Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

3./ Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

4./ Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird unser Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird für diesen Fall unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1./  Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2./  Unser Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat unser Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Unser Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftwechsel hat uns unser Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Unser Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. 

3./ Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach § 3 Ziffer 2./ unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

4./ Unser Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist unser Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5./ Die Be- und Verarbeitung der Ware durch unseren Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

 

§ 4 Vergütung

1./ Preise gelten mangels anderer Vereinbarung immer „ex works“ gemäß den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen von der Internationalen Handelskammer verlautbarten Incoterms. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

2./ Das Währungsrisiko bei Fremdwährungsgeschäften trägt der Kunde.

3./ Sollten sich die Vermögensverhältnisse unseres Kunden während laufender Leistungserbringung derart verschlechtern, dass uns die Erfüllung des vereinbarten Preises gefährdet erscheint, sind wir berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten sofort fällig zu stellen und die weitere Leistungserbringung ausschließlich gegen Vorauskasse durchzuführen.

4./ Unser Kunde verpflichtet sich mangels anderer Vereinbarung, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 30 Tagen den vereinbarten Preis ohne Abzug eines allfälligen Skontos zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt unser Kunde in Zahlungsverzug.
Unser Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in der Höhe von 10 % p.A. über dem jeweiligen Drei-Monats- EURIBOR zu verzinsen.

Unser Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.

5./ Unser Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Unser Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

 

§ 5 Gefahrübergang, Lieferung, Lieferzeiten und Dokumentation

1./ Bei unserem Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, die mangels anderer Vereinbarung „ex works“ gemäß der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen von der Internationalen Handelskammer verlautbarten Incoterms erfolgt, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder das sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2./ Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

3./ Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. 

4./ Mangels weiterer schriftlicher Vereinbarungen beginnen Lieferzeiten bzw. Leistungsfristen zu laufen ab:

• dem Datum der Auftragsbestätigung;
• dem Datum der Erfüllung aller unserem Kunden obliegenden technischen,

kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;
• oder dem Datum, an dem wir die vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung erhalten.

5./ Als Lieferzeitpunkt bzw. Leistungszeitpunkt gilt der Zeitpunkt an dem die Ware bzw. Leistung zur Abholung bereitgestellt wird und unser Kunde von uns über diesen Umstand verständigt wird.

6./ Lieferverzüge bzw. Leistungsverzüge, die durch Dritte verursacht werden und daher von uns nicht verschuldet sind, führen nicht zum Untergang des Geschäftes und weiters nicht zu allfälligen von uns zu leistenden bzw. von uns zu vertretenden Schadenersatzverpflichtungen.

7./ Ist unser Kunde nicht im Stande, die ordnungsgemäß angebotene Ware oder Leistung anzunehmen, seine Vorarbeiten, die zur Fertigstellung der Ware oder Leistung erforderlich sind, zu erbringen oder seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so befindet er sich in Verzug und wir sind berechtigt, die Ware oder Leistung auf Kosten unseres Kunden einzulagern.

8./ Kann unser Kunde die unter § 6 Ziffer 7./ unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen genannten Umstände und dadurch den von ihm verursachten Verzug nicht innerhalb angemessener Frist beseitigen, so sind wir berechtigt, die uns dadurch sowohl bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten als auch die uns dadurch ab diesem Zeitpunkt entstehenden Kosten sofort fällig zu stellen.

 

§ 6 Urheberrecht, Softwarelizenzen

1./ Unser Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von uns vertriebenen oder zur Verfügung gestellten Softwareprodukte sowie Konstruktions- und Fertigungszeichnungen als auch eigene und von Dritten zur Verfügung gestellte Waren oder Leistungen urheberrechtlichen Schutz genießen und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Jede Verwendung außerhalb des von uns ausdrücklich vorgesehenen Verwendungszweckes ist daher untersagt, uns unverzüglich zu melden und darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von uns erfolgen.

2./ Softwarelizenzen dürfen nur im Rahmen der von uns festgelegten Grenzen benutzt werden.

3./ Wir sind nicht verpflichtet, Software oder Schaltpläne in einem bearbeitbaren Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

4./ Wir stellen unserem Kunden spätestens zum Zeitpunkt der Endabnahme kostenlos eine Dokumentation zur Verfügung, die dem Kunden die Nutzung, Wartung und Erstinstallation der gelieferten Ware ermöglicht. Wir sind nicht zur Bereitstellung von Fertigungszeichnungen den Liefergegenstand oder Ersatzteile betreffend verpflichtet.

 

§ 7 Gewährleistung

1./ Es obliegt ausschließlich unserer Wahl, ob wir für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch leisten.

2./ Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann unser Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen.
Das Recht auf Austausch, Wandlung oder Preisminderung besteht nur nach entsprechender Anzeige des Mangels gemäß § 9 Ziffer 3./ und Ziffer 4./ unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen und nach Einräumung einer angemessenen Frist zur Verbesserung. 

3./ Unser Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich bei Wareneingang bzw. nach Leistungserbringung auf Mängel untersuchen und uns diese unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Verdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Beweislast für behauptete Mängel trägt unser Kunde.

4./ Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Auslieferung der Ware oder Leistung bzw. ab Auslieferungsbereitschaft, sofern die Auslieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert wird oder unterbleibt.

5./ Allfällige Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich dann zu Recht, wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch der Ware oder Leistung durch einen von uns zu vertretenden Mangel behindert wird und uns dieser Mangel gemäß § 9 Ziffer 3./ und Ziffer 4./ unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen angezeigt wird. Sofern an der Ware oder Leistung ohne unsere vorherige Zustimmung Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen wurden, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Wir leisten keine Gewähr auf Mängel an Waren oder Leistungen, die aufgrund unsachgemäßer Verwendung oder Verwendung außerhalb des von uns spezifizierten Einsatzbereiches oder durch die Wartung von nicht autorisierten Personen entstanden sind.

Das Recht Waren oder Leistungen von Dritten auf unsere Rechnung instand setzen zu lassen besteht nur dann, wenn wir der ordnungsgemäß gemäß § 9 Ziffer 3./ und Ziffer 4./ unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden erhobenen Mängelrüge nicht Folge leisten und dieser Umstand schriftlich abgemahnt wurde.

6./ Wir sind nicht zum Ein- oder Ausbau von bemängelten oder mangelhaften Waren oder Leistungen, die von uns geliefert oder erbracht wurden, verpflichtet, sofern hiefür keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich sind.

7./ Mangels abweichender Vereinbarung sind die von uns im Rahmen der Gewährleistung zu erbringenden Leistungen an unserem Firmensitz in 2722 Weikersdorf, Industriestraße 2, zu leisten.

8./ Ersetzte mangelhafte Waren oder Leistungen bzw. Teile von diesen sind uns zur Verfügung zu stellen und gehen in unser Eigentum über.

9./ Hat unser Kunde einen Mangel gerügt, ist aber kein Mangel festzustellen, der von uns zu vertreten ist, so hat uns unser Kunde die uns durch eine solche unberechtigte Rüge entstandenen Kosten binnen 30 Tagen ab Bekanntgabe derselben zu ersetzen.

 

§ 8 Haftungsbeschränkungen und Haftungsfreistellung

1./ Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

2./ Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere Schäden aufgrund eines Produktionsausfalles, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen; ebenso die Haftung für Schäden an den von unserem Kunden mit den von uns gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen gefertigten Erzeugnissen, Produkten, Waren, udgl.

3./ Bei Maschinen- und Anlageaufträgen ist unsere Haftung jedenfalls der Höhe nach mit dem Wert der halben Auftragssumme begrenzt.

4./ Wir haften nur für eigene Inhalte auf der Website unseres Onlineshops. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen Fremdinhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die Fremdinhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

 

§ 9 Ersatzteilverfügbarkeit

Wir gewährleisten die Ersatzteilverfügbarkeit für von uns produzierte Komponenten für die Dauer von 10 Jahren ab Lieferung.

 

§ 10 Geheimhaltung

1./ Kommt es zum Austausch von Zeichnungen, technischen Unterlagen oder anderen technischen Informationen, so dürfen diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nur für den bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden. Sie dürfen also nicht für andere Zwecke genutzt, kopiert, reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden.

2./ Bei Verletzung von Schutzrechten Dritter, die durch gemeinsame Entwicklungen mit unserem Kunden herrühren, können wir nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

§ 11 Datenschutz

1./  Mit unserer „Datenschutzinformation“ unterrichten wir unsere Kunden über

  • Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten;
  • sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebotes;
  • die Weitergabe von Daten an von uns beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware oder Leistung;
  • das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
  • das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.

2./ Jede über § 13 Ziffer 1 unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung unseres Kunden. Unser Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Unserem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

1./ Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980.

2./ Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht (Bezirksgericht bzw. Landesgericht Wiener Neustadt) vereinbart.

3./ Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Reglung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 

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